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Sicherheit und Kontrolle - dank Personenvereinzelungsanlagen in Freiburg
Personenvereinzelungsanlagen (PVA) sind ein wichtiger Bestandteil von modernen Zugangskontrollsystemen. Sie dienen dazu, den Zutritt zu einem Gebäude oder einem Bereich nur für autorisierte Personen zu ermöglichen und gleichzeitig unbefugten Zugang zu verhindern. In Freiburg im Breisgau gibt es verschiedene Beispiele für solche Anlagen, die wir im Folgenden genauer betrachten werden.
Eine der bekanntesten Personenvereinzelungsanlagen in Freiburg ist die beim SC-Stadion am Schwarzwaldstadion. Hier dient sie dazu, den Zugang zum VIP-Bereich für die Fußballspiele zu kontrollieren. Die PVA besteht aus mehreren Drehkreuzen, die nur durch Vorzeigen eines gültigen Tickets oder eines speziellen Ausweises passiert werden können. Dadurch wird sichergestellt, dass nur Personen mit entsprechender Berechtigung in den VIP-Bereich gelangen.
Ein weiteres Beispiel für eine PVA in Freiburg findet sich in der Universitätsbibliothek. Hier gibt es eine Schleuse, die den Zugang zu den Lesesälen und Büchern nur für angemeldete Nutzerinnen und Nutzer ermöglicht. Die PVA besteht aus einem Ein- und einem Ausgang, die jeweils mit einem elektronischen Lesegerät ausgestattet sind. Nur wer eine gültige Bibliothekskarte vorzeigt, wird durch die Schleuse gelassen.
Auch in Unternehmen und Behörden werden Personenvereinzelungsanlagen eingesetzt, um den Zugang zu bestimmten Bereichen zu kontrollieren. Ein Beispiel dafür ist die Anlage beim Regierungspräsidium Freiburg. Hier gibt es eine Drehkreuzanlage, die den Zugang zu den Büros der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie zu Besprechungsräumen nur für berechtigte Personen ermöglicht. Auch hier werden spezielle Ausweise benötigt, um die Drehkreuze passieren zu können.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Personenvereinzelungsanlagen in Freiburg im Breisgau an verschiedenen Orten eingesetzt werden, um den Zutritt zu bestimmten Bereichen zu kontrollieren und unbefugten Zugang zu verhindern. Sie dienen damit nicht nur der Sicherheit, sondern auch dem Schutz der Privatsphäre und des Eigentums von Unternehmen, Behörden und Privatpersonen.